
Rechtsanwalt Christoph Weber
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Tel.: 0651 99 98 55 21
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der weit gefasste Begriff des Baurechts umfasst zunächst das private, als auch das öffentliche Baurecht. Während das private Baurecht in der Regel Werkverträge über Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Gegenstand hat, behandelt das öffentliche Baurecht im Wesentlichen Fragen der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Das Architektenrecht, welches neben dem eigentlichen Architektenvertrag zahlreiche weitere Rechtsfragen umfasst, ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung gekennzeichnet, welche bei der rechtlichen Beratung ebenso wie die ständigen Änderungen in der HOAI zu berücksichtigen sind.
